Kostenloser Versand wird abgelöst

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Wollte man auf der Auktionsplattform Ebay in den Artikelkategorien Technikzubehör, Mode-Accessoires oder Medien etwas verkaufen, war man seit dem Jahr 2009 dazu gezwungen einen kostenlosen Versand anzubieten, dies galt für die sogenannte erste nationale Versandart.
Die Käufer haben diese Versandart sehr positiv aufgenommen.
Doch die Verkäufer hätten gern eine Alternative gehabt, vor allem für Auktionen auf Artikel mit einem niedrigen Startpreis.

Daher wird die Pflicht, kostenlosen Versand anzubieten, ab dem 8. Februar 2010 durch neue Obergrenzen für Versandkosten ersetzt.
Die Obergrenzen richten sich dabei nach den gängigen Preisen der deutschen Versanddienstleister je nach Versandart.

Die Erfahrungen, die ich seit dem Jahr 2009 sammeln konnte waren mit dieser Versandart eher von ernüchternder Natur.
Es spielte keine Rolle, ob man einen Artikel zum Startpreis von einem Euro einstellte oder das Risiko einging und auf den Startpreis die Versandkosten einrechnete.
Den Verdienst, den man mit diesen Auktionen erzielen wollte, konnte man nicht steigern gegenüber dem alten System vor dem Jahr 2009. Für mich hatte es sogar den Anschein, dass der Gewinn jetzt rückläufig wurde und ich weniger Einnahmen auf meinem Angebot für ein kostenloses Girokonto verzeichnen konnte.
Der Grund dafür war, dass man jetzt höhere Einstellgebühren zahlen musste, wenn man die Versandkosten beim Einstellpreis einkalkuliert.
Problematisch wurde es, wenn man eine Ware nur als Päckchen oder Paket versenden konnte, der Startpreis lag dann sehr schnell bei fünf Euro oder mehr.
Die weiteren Folgen des höheren Startpreises waren, dass die Auktionsbesucher nicht mehr kauften.

Doch seit Anfang Februar 2010 kam die Kehrtwende von Ebay. Jetzt gibt es die Pflicht der kostenlosen Versandart nicht mehr.
Nun kann man wieder nach alter Lust und Laune Artikel einstellen. Die Pflicht zur kostenlosen Versandart wurde durch eine Versandobergrenze ersetzt.